Jahresbericht 2020 und Ausblick 2021

Entwicklungen 2020

Projekt Erdbebenpool (NEP)

Seit einigen Jahren arbeitet der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) am Projekt «Neuausrichtung Erdbebenpool (NEP)». Inhaltlich geht es darum, den SPE auf neue Grundlagen zu stellen. Die heutigen Grundlagen unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Diskussion zu einer schweizweiten Erdbebenversicherung, aber auch im Zusammenspiel mit den Erdbebenversicherungsangeboten der Privatassekuranz, sind anspruchsvoll.

Leider konnte auch ein zweiter Vorschlag für einen «Erdbeben-Index-Trigger», eine parametrische Rückversicherungslösung, nicht in die Umsetzung gegeben werden. In der Folge hat der SPE beschlossen, das Projekt zu ergänzen und die verschiedenen Handlungsoptionen gemeinschaftlich noch einmal zu diskutieren. Die entsprechenden Arbeiten sind im Verlauf des Jahres angestossen worden.

Schadenorganisation Erdbeben

Unsere Gesellschaft, die Wirtschaft und alle Stufen der öffentlichen Hand haben ein Interesse daran, dass nach einem Erdbeben rasch Klarheit herrscht, wie viel der Wiederaufbau der Gebäude kostet. Auch wie allfällige Hilfsgelder aus verschiedenen Quellen bedarfsgerecht verteilt werden, muss zeitnah geklärt sein. Diese rasche Klärung hilft, dass die durch das Erdbeben verursachten volkswirtschaftlichen Kosten nicht noch weiter ansteigen und Private sowie Unternehmen schnell den Wiederaufbau an die Hand nehmen können.

2020 wurde das von der Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kantone, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), der Kantonalen Gebäudeversicherungen und der Privatversicherer, erarbeitete Detailkonzept «Betriebsgesellschaft Schadenorganisation (BSO)» den Entscheidungsträgern unterbreitet. Die Versicherungswirtschaft hat sich für die Umsetzung ausgesprochen. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen und die Privatassekuranz sind bereit, die damit verbundenen Kosten anteilig zu tragen. Nach diesem positiven Entscheid wurde das Detailkonzept «BSO» den Kantonen unterbreitet. Dieser Prozess der Entscheidungsfindung wurde durch die Coronavirus-Situation empfindlich verzögert.

Information nach dem Jahresabschluss 2020

Ende März 2021 hat die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) das Vorhaben «Betriebsgesellschaft Schadenorganisation (BSO)» mit nur einer Gegenstimme klar genehmigt. Somit können die nächsten Schritte eingeleitet werden, um die BSO nach dem Detailkonzept umzusetzen. Ziel ist es, dass die BSO Ende 2022 operativ sein wird.

Ausblick 2021

Neuausrichtung Erdbebenpool (NEP)

Die Arbeiten am Projekt «Neuausrichtung Erdbebenpool (NEP)» werden im Jahr 2021 vorangetrieben. Ziel ist es, den Mitgliedern die verschiedenen Lösungsansätze zur Beurteilung vorzulegen. Nach einem Entscheid der Mitglieder soll die gewählte Lösung anlässlich der Poolmitgliederversammlung 2022 in den Statuten neu verankert werden. Die Regelung tritt dann per 1. Januar 2023 in Kraft. 

Betriebsgesellschaft Schadenorganisation

Die «Betriebsgesellschaft Schadenorganisation (BSO)» wird als Verein gegründet. Die Gründung erfolgt durch die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) und die RK MZF (Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr). Die Kantone können dann dem Verein beitreten und/oder für den Ereignisfall Leistungsvereinbarungen mit ihm abschliessen.

Positiv ist zu werten, dass der Bund in seiner Erdbebenstrategie 2021–2024 die Gründung einer Schadenorganisation Erdbeben nach dem vorliegenden Konzept unterstützt. Der Bund betrachtet die Leistungen der «Betriebsgesellschaft Schadenorganisation (BSO)» als wesentliches Element, um die schnelle Auszahlung von Hilfsmitteln des Bundes an die betroffenen Kantone gewährleisten zu können. Diesem Element wird bezugnehmend auf die Erfahrungen aus der Coronavirus-Situation eine grosse Bedeutung beigemessen.

Jahresbericht 2020 und Ausblick 2021