Anhang
- 1 Grundsätze
Allgemein
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) wurde am 11. Juli 2016 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Ihr Sitz ist in Bern. 18 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) sind Mitglieder der VKG.
Die vorliegende Jahresrechnung wird gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (Obligationenrecht) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Die Zahlen werden kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Rundungsdifferenzen führen.
Die VKG verfügt weder über ein Vereinsvermögen noch eigene Finanz- oder Sachanlagen.
Bilanzstichtag
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
- 2 Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen
Die Aktiven und Passiven werden in der Regel einzeln bewertet.
2.1 Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.
2.2 Forderungen gegenüber VKF
Es handelt sich hier um Forderungen gegenüber Nahestehenden.
2.3 Forderungen gegenüber SPE
Es handelt sich hier um Forderungen gegenüber Nahestehenden.
2.4 Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.
2.5 Verbindlichkeiten gegenüber IRV
Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.
2.6 Dienstleistungserträge von den Organisationen IRV und VKF
Im Berichtsjahr sind kostendeckende Entschädigungen für Dienstleistungen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in der Höhe von je CHF 475’246 geleistet worden (Vorjahr je CHF 451’696).
2.7 Mitgliederbeiträge der KGV
Die Mitgliederbeiträge der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der jährliche Mitgliederbeitrag pro Mitglied beträgt CHF 500.00.
- 3 Weitere Angaben
3.1 Vollzeitstellen
Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt, wie im Vorjahr, unter dem Jahresdurchschnitt von 10.
3.2 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen massgebenden Einfluss auf die Jahresrechnung des Berichtsjahrs hätten.
3.3 Risikobeurteilung
Eine Risikobeurteilung wird durch die Geschäftsleitung laufend vorgenommen. Dabei werden die, ihrer Ansicht nach, wesentlichen Risiken erfasst und die notwendigen Massnahmen zur Steuerung und Überwachung definiert und über deren Umsetzung und Überwachung entschieden. Das Risikomanagement und interne Kontrollsystem sind eingebettet in das System des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der Grundsatz des Vieraugenprinzips wird eingehalten.